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Allgemeine Reisebedingungen | Reiseagentur Salamon e. K.

Sehr geehrter Reisegast,
wir sind sehr daran interessiert, Ihnen eine angenehme Reise zu bieten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen und wofür wir haften. Die Reisebedingungen und Hinweise sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Vertragsverhältnisse. Wir bitten Sie, den Reisebedingungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Anmeldung und Bestätigung
Durch Ihre Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich und/oder telefonisch geschehen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen.

Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Ihre Zahlungen auf den Reisepreis sind abgesichert. Die Restzahlung ist – ohne besondere Aufforderung – 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

Leistungen und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung laut Angebot. Individuelle Ausflugsmöglichkeiten sind immer erst vor Ort nach Verfügbarkeit buchbar und zu zahlen.

Rücktritt des Kunden
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag, oder wenn der Kunde die Reise nicht antritt, können wir Entschädigungen für getroffene Reisevorkehrungen und deren Aufwendungen verlangen. Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren be­tragen pro Person:

a) Reise mit einer Flugbeförderung
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
– ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reise­preises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reise­preises
– ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

b) Reise/Leistung ohne Flugbeförderung
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
– ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reise­preises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reise­preises
– ab 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Nichterscheinen zum Reiseantritt und Nichtbezahlen des Reisepreises gilt als Rücktritt (95 % des Reisepreises).

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU2111/05) ist Hungarian Travels verpflichtet, die Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren.

Ersatzpersonen/Umbuchung
Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch eine andere Person ersetzen lassen. Über den Wechsel ist der Reiseveranstalter in jedem Fall zu informieren. Mehrkosten, jedoch mindestens 25 €/Person gehen zu Lasten des Kunden. Eine Umbuchung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Durch Umbuchung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, mindestens 25 €/Person.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine angebotene und bestätigte Reise aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtiger Grund gilt auch das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Kündigung infolge höherer Gewalt, wie z. B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder gleichwertige Fälle berechtigen
beide Teile zur Kündigung. Der von den Reisenden bereits gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuzahlen.

Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag auch fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise, trotz Abmahnung erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter  und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der volle Reisepreis zu.

Mitwirkungspflicht bei Beanstandungen
Der Reisegast erkennt die Notwendigkeit an, alle Beanstandungen während der Reise der Reisebegleitung oder dem Hotelier zur sofortigen Mängelabstellung bzw. Schadensminimierung zu melden und zur Behebung eine angemessene Frist zu setzen. Werden Mängel innerhalb dieser Frist nicht beseitigt, hat der Reisegast Anspruch auf Entschädigung. Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für Mängel in der Leistungsbereitschaft, bei denen der Reisegast seine Mitwirkungspflicht (Meldepflicht) verletzt hat.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Nichtdeutsche Reiseteilnehmer halten zweckmäßigerweise Rückfrage bei dem dafür zuständigen Konsulat.

Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern
Werden andere Veranstalter im Auftrag von Hungarian Travels tätig, so sind diese für Ihre Leistungen voll verantwortlich. Hungarian Travels verpflichtet sich, die Seriösität dieser Unternehmen zu prüfen. Auf Anfrage des Reisenden ist Hungarian Travels verpflichtet, Namen und Anschrift des jeweiligen Veranstalters zu nennen.

Reiseversicherung
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss von Rücktrittskosten-, Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherungen.

Allgemeines
Jeder Reiseteilnehmer hat selbst für die Folgen aufzukommen, die sich durch Nichtbeachtung bzw. durch zu spätes Eintreffen zur angesetzten Reisezeit ergeben. Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages  ungültig sein oder ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Dresden. Aktivklagen gegen den Reisegast werden an dessen Wohnort geltend gemacht.

Veranstalter
HUNGARIAN TRAVELS
Reiseagentur Lajos Salamon
Eisenberger Straße 3 · 01127 Dresden
Internet: www.salamon-reisen.de
HRA Dresden 3899